Dichtheitsprüfungen verschieben
„Wir sollten die Chance nutzen, den Zwang zur Überprüfung der Dichtheit von Abwasserleitungen per Satzung auf 2023 zu verschieben.“ Diesen Vorstoß hatte der stellvertretende Bürgermeister Ulrich Klisa in der Sitzung des Betriebsausschusses gemacht. In der Fraktionssitzung der Metelener SPD trug er dieses Anliegen erneut vor: „Nach der jetzigen Gesetzeslage muss jeder Hausbesitzer die Dichtheit der Abwasserleitungen auf seinem privaten Grundstück bis 2015 nachweisen“, erläuterte Ulrich Klisa. In diesem Zusammenhang sei aber noch völlig unklar, wie die Prüfung aussieht und wie teuer sie werden könne. Daher forderte er, die Möglichkeit zu nutzen, diese Verpflichtung zu verschieben. Der Fraktionsvorsitzende Andreas Sievert berichtete zudem von laut geäußerten Gedanken der Landesregierung, diese Verpflichtung ganz fallen zu lassen, wie es in Niedersachsen bereits der Fall ist. Um hier nicht unnötig Fakten zu schaffen und den Bürgern Kosten aufzuladen, beschloss die Fraktion einstimmig die Möglichkeit der Aufschiebung zu nutzen.
Breite Unterstützung fanden auch die im Bauausschuss vorgetragenen Planungen für den Neubau des Kindergartens in Metelen Süd. „Damit wird die Erreichbarkeit des Kindergartens deutlich verbessert. Zudem ist das vorgesehene Investorenmodell geeignet, den notwendigen Bedarf an Kindergartenplätzen kurzfristig zu erfüllen“, so Dr. Jürgen Schmitter. Andreas Sievert machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass Metelen mit einer Versorgungsquote von fast 100 % gegenüber anderen Kommunen deutliche Standortvorteile habe.
Gegenüber der Planung positiv entwickelt hat sich nach dem Bericht von Wolfgang Ransmann das Haushaltsjahr 2010. Der geplante Fehlbetrag von 914.000 Euro konnte auf 182.000 Euro reduziert werden. Andreas Sievert wies in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass das verbesserte Ergebnis zu einem Teil darauf beruht, dass in 2010 schon Gewerbesteuereinnahmen aus 2011 verbucht wurden, für die Bescheide Ende 2010 versandt wurden. Dies, so Andreas Sievert, hänge mit der geänderten Rechnungslegung zusammen.


